Fördermitglied: 15,- Euro / jährlich
(Stand 01/2012)
Die Beiträge sind am 01.01. eines Jeden Jahres fällig und werden vom Kassenverwalter im Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Kassenverwalter hat ein Bankkonto einzurichten. Ausgaben sind vorn Kassenverwalter nur auf schriftliche Anweisung des Vorsitzenden zu tätigen. Über die Geldbewegungen ist ein. Kassenbuch zu führen. Die Kasse ist vor dem Rechenschaftsbericht ( § 4 ( 11)) von zwei Mitgliedern, die nicht Vorstandsmitglieder sind zu prüfen. Die Kassenprüfer sind von der Mitgliederversammlung für die nächste Kassenprüfung zu wählen.
Weingarten, den 20. Juni 1990
Die Gründungsmitglieder: Rainer Beck, Catterfeld Susanne, Wolfgang Eichler, Frank Gindele, Ludwig Laepple, Jürgen Lorinser, Ulrich Schaub, Johann Schmid, Helga von Watzdorf
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unseren Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Astronomischer Arbeitskreis Waldburg Weingarten e.V.
Gartenstrasse 31
88255 Baindt
Telefon: +49 (0) 7502 / 2624
E-Mail:
Vertretungsberechtigter Vorstand:
1. Vorstand: Lutz Laepple (Anschrift wie oben),
2. Vorstand: Carsten Przygoda (Anschrift wie oben),
Finanz-Vorstand: Sigird Straub (Anschrift wie oben)
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Registernummer: VR 550602
Der Verein darf aufgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO mit dem Beitritt eines Mitglieds persönliche Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung und Geburtsdatum) erfassen. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen Vereinsprogramm gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Diese Daten werden grundsätzlich nur zur Verfolgung des Vereinszwecks bzw. zur Betreuung und Verwaltung von Mitgliedern genutzt (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Dazu gehören der Einzug von Mitgliedbeiträge. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Der Verein informiert die Tagespresse und auf der Internetseite des Vereins über Veranstaltung und besondere Ereignisse. Hier kann es zur Veröffent-lichung von Bildern und persönlichen Informationen kommen. Vor der Veröffentlichung wird vom einzelne Mitglied eine Einwilligung eingeholt. Der Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Vorstand widersprochen werden. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Es erfolgt grundsätzlich keine öffentliche Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte (z.B. Spendenaufrufe, Werbezwecke, Internet, Zeitung, usw.) Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des aus-tretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Weingarten, den 23. Februar 2018